Der Vorstand des SVH lädt zur Jahreshauptversammlung am

Freitag, den 22. März 2024 – 19.30 Uhr in die Vereinsgaststätte Gatto Nero ein.

Folgende Tagesordnung schlagen wir vor: 

  1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung und der ordnungsgemäßen Einladung 
  2. Berichte
    • Bericht des Ersten Vorsitzenden
    • Bericht des Hauptkassiers 
    • Bericht des Kassenprüfers                  
    • Bericht aus den Verwaltungsressorts und den Abteilungen               
    • Bericht der Jugendleitung
  3. Aussprache zu den Berichten
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Entlastung der Verwaltung
  6. Satzungsänderung (siehe hierzu nachfolgende Erläuterung)
  7. Neuwahlen (Vorstand, Kassenprüfer, Verwaltungsrat, Ehrenrat) – Hinweis siehe unten!
  8. Anträge der Mitglieder gemäß § 7 der Satzung (Anträge von Mitgliedern zur Mitgliederversammlung sind schriftlich mit ausführlicher Begründung zu stellen und müssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungs-Termin dem Vorsitzenden zugehen.)
  9. Verschiedenes

Hinweis zum TOP 7 Neuwahlen

Wir suchen dringend Amtsnachfolger!

Seit vielen Jahren engagieren wir uns für den SV Hohenwettersbach und sorgen dafür, dass es Fußball, Kinderturnen, Gymnastik usw. im Ort gibt. Nach 5 Jahren tritt der jetzige Vorstand nicht mehr an.

Die Amtsinhaber werden bei der Mitgliederversammlung nicht mehr kandidieren.

Wir haben viele Gespräche geführt und die uns bekannten Menschen angesprochen, ob sie sich engagieren können. Aber unsere Reichweite ist begrenzt und wir haben niemanden gefunden.

Das heißt: Wenn sich bei der Mitgliederversammlung keine Menschen finden, die für die Vorstandsposten kandidieren, hört der Verein über kurz oder lang auf zu existieren. Es ginge dann eine über 75-jährige Tradition zu Ende, der Trainings- und der Spielbetrieb würden eingestellt werden und das Vereinsvermögen (einschließlich Clubhaus!) ginge komplett an die Stadt Karlsruhe. Es wäre schade, wenn es so weit kommen würde. Aber uns gehen die Ideen aus.

Deswegen fordern wir alle Vereinsmitglieder auf: Sprecht miteinander, überlegt, welches Engagement Ihr Euch vorstellen könnt. Bildet ein Team, das die Verwaltung übernimmt. Dann wären die Aufgaben mit erträglichem Aufwand gemeinsam gut zu bewältigen, zumal die bisherige Verwaltung für eine angemessene Amtsübergabe und bei weiterem Beratungsbedarf zur Verfügung stehen würde.

Geht alle in Euch, kommt zur Mitgliederversammlung am 22.03.2024 und kandidiert für einen Posten in der Vereinsverwaltung. Wenn nicht, war dies vielleicht die letzte Einladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung des SVH!

 


Hinweis zum TOP 6 Satzungsänderung

Die am 20.03.2004 beschlossene Satzung des SVH entspricht nicht mehr den Vorschriften der Abgabenordnung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und ist nach einem entsprechenden Hinweis des Finanzamts zu ändern. Der Vorstand schlägt deshalb eine Neufassung vor, die in folgenden Punkten von der aktuell noch gültigen Satzung abweicht:

  1. Die Formulierungen zum Vereinszweck, zur Gemeinnützigkeit, zu den Aufgaben des Vereins und zur Verwendung der Vereinsmittel fließen sachlich unverändert in die neue Satzung ein, werden jedoch an den Formulierungsvorschlag der Mustersatzung der Abgabenordnung angepasst. Aus dem bisherigen „§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit“ werden drei Paragraphen gebildet: § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit; § 3 Aufgaben des Vereins; § 4 Verwendung der Vereinsmittel. Nach wie vor darf keine Person durch Verwaltungsausgaben oder Vergütungen begünstigt werden, die den Vereinszwecken fremd sind; und Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  2. Die Vereinsmitgliedschaft kann künftig zum 30.06. oder zum 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden. Damit ist eine Beendigung der Mitgliedschaft auch synchron zu einem Vereinswechsel zum Saisonende möglich.
  3. Die Position des 3. Vorsitzenden soll ersatzlos entfallen.
  4. Nach aktueller Satzung fließt das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins der Stadt Karlsruhe zu. Gemäß Mustersatzung der Abgabenordnung soll dies auch bei Aufhebung des Vereins und bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke eintreten.
  5. Die Vorgabe für die Verwendung des Vermögens zur Sportförderung im Stadtteil Hohenwettersbach bleibt unverändert.
  6. Redaktionelle Anpassungen, Änderung des für das Vereinsregister zuständigen Amtsgerichts

Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

Hier ist die aktuell gültige Satzung und der Neuvorschlag im Detail gegenübergestellt, wobei die Änderungen farblich gekennzeichnet sind: Neufassung 2024

Diese Gegenüberstellung wird auch in der Mitgliederversammlung präsentiert werden. Mitglieder, die sich bereits vorab im Detail informieren möchten, sind auf diese Veröffentlichung hingewiesen.


Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. 

Mit sportlichen Grüßen und sehr ernsthaften Grüßen

Der Vorstand des SV Hohenwettersbach